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Wie sind Zinsen auf Konzerndarlehen zu ermitteln?

Fachbeiträge
Wie sind Zinsen auf Konzerndarlehen zu ermitteln?

Die Höhe des Zinses für konzerninterne Darlehen führt in der Praxis häufig zu Streit mit der Finanzverwaltung. Denn über den Zinssatz lassen sich bei international aufgestellten Konzernen prinzipiell Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen verlagern. Verhindern soll dies der sog. Fremdvergleich, nach dem der Fiskus Darlehenszinsen nur in der Höhe anerkennt, wie sie auch unter nicht miteinander verbundenen Unternehmen vereinbart worden wären. Darlehensvereinbarungen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz nicht standhalten, können zu verdeckten Gewinnausschüttungen oder zu Korrekturen gemäß § 1 AStG führen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs schafft hierzu nun mehr Klarheit.

BFH: Vorrang der Preisvergleichsmethode

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für die Ermittlung von fremdüblichen Darlehenszinsen im Konzern vorrangig die sog. Preisvergleichsmethode angewendet werden soll (Urteil vom 18. Mai 2021, Az. I R 4/17). Bei der Preisvergleichsmethode handelt es sich um eine sog. transaktionsbezogene Standardmethode, die grundsätzlich neben der Wiederverkaufspreismethode und der Kostenaufschlagsmethode angewendet werden kann.

Die Preisvergleichsmethode stellt entweder auf den externen oder den internen Preisvergleich ab: Beim externen Preisvergleich wird der konzerninterne Zinssatzes mit dem Zinssatz, den fremde Dritte im allgemeinen Geschäftsverkehr untereinander vereinbart haben, verglichen. Beim internen Preisvergleich wird geprüft, ob der vereinbarte konzerninterne Zinssatz dem Vergleich mit Zinssätzen standhält, die die betreffende Konzerngesellschaft mit einem fremden Dritten vereinbart hat.

Um den fremdüblichen Zinssatz zu ermitteln, können nach Auffassung des BFH auch von der Marktpraxis anerkannte Ratings von Ratingagenturen herangezogen werden, deren Algorithmen geheim gehalten werden.

Der Bundesfinanzhof erachtet die Preisvergleichsmethode sogar dann für anwendbar, wenn für das konzerninterne Darlehen keine Sicherheiten gestellt werden. In solchen Fällen hält es der BFH für möglich, den Einfluss von Sicherheiten durch entsprechende Anpassungen zu korrigieren. Ob das Darlehen von der Mutter- oder einer konzerninternen Finanzierungsgesellschaft gewährt wird, spielt keine Rolle.

„Stand-alone“-Rating maßgebend

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung stellt der BFH außerdem fest, dass – sofern kein vertraglich bindender Konzernrückhalt vorliegt – für die Ermittlung der Zinshöhe lediglich auf die Bonität der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft abgestellt werden muss. Die Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns spielt grundsätzlich keine Rolle – es sei denn, auch ein fremder Dritter ordnet dem Darlehensnehmer unter Berücksichtigung des Konzernrückhalts eine höhere Bonität zu; beispielsweise, wenn die Konzerngesellschaft Teil der Zukunftsstrategie des Konzerns ist.

Fazit

Das Urteil des BFH schafft für Konzerngesellschaften mehr Klarheit für die Ermittlung von fremdüblichen Darlehenszinsen. Die Anwendbarkeit der Preisvergleichsmethode für Darlehenstransaktionen sowie die Stand-alone Betrachtung bieten nunmehr klare Leitlinien. Bei offenen Fragen sollte sich der Steuerpflichtige an den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für Finanztransaktionen orientieren, da der BFH sich bei der Urteilsfindung stark an diesen Richtlinien orientiert hat.

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