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In Krisenzeiten leichter vergeben

Presse Artikel

Staatsanzeiger

In Krisenzeiten leichter vergeben

Die Corona-Krise hat es wieder einmal gezeigt: Das Beschaffungswesen funktioniert Dank eines flexiblen Vergaberechts auch in außergewöhnlichen Zeiten. Krisen bringen auf staatlicher Seite häufig einen äußerst dringlichen und nicht vorhersehbaren Beschaffungsbedarf mit sich.

In der Flüchtlingskrise 2015/2016 waren dies flächendeckend Leistungen rund um die Erstaufnahme von Flüchtlingen. Die Corona-Krise erforderte vor allem Medizinprodukte, aber beispielsweise auch Homeoffice-Lösungen. Der „Krisenmodus“ kann in Fällen wie Hochwasser, Chemieunfall oder ähnlichem aber auch rein lokal begrenzt sein.

Doch welche Handlungsmöglichkeiten stehen den Verwaltungen hierbei konkret zur Verfügung?

  • Dringlichkeitsvergabe als Ausweg
  • Erweiterung bestehender Verträge
  • Wer darf entscheiden?

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