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Corona-Hilfsprogramme der KfW und Landeshilfen

Fachbeiträge

Im Rahmen der angekündigten „großen Bazooka“ wollen die KfW und die Landesförderbanken kurzfristig bestehende Förderprogramme ausweiten und neue Förderprogramme schaffen, um die Liquiditätsversorgung von Unternehmen in der Corona-Krise sicherzustellen.

 

Bei den Förderprogrammen handelt es sich um keine Zuschüsse, sondern um Darlehen. Von Vorteil ist der vergünstigte Zinssatz und dass das Förderdarlehen zum Teil ohne Vorfälligkeitsentgelt zurückgezahlt werden kann, sobald die Gelder nicht mehr benötigt werden.

KfW-Programme

Die KfW erleichtert die kurzfristige Liquiditätsversorgung von Unternehmen durch folgende Programme, wobei nach dem schon aus bestehenden KfW-Programmen bekannten sog. „Hausbankenprinzip“ Anträge über die jeweilige Hausbank bzw. den sonstigen Finanzierungspartner zu stellen sind. Für Unternehmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KfW die folgenden neuen Möglichkeiten an:

  1. KfW-Unternehmerkredit Im Rahmen dieses Programms erleichtert die KfW eine Kreditvergabe durch die Hausbank oder den sonstigen Finanzierungspartner, indem sie den kreditgebenden Finanzierungspartner für von diesem gewährte Betriebsmittelkredite von bis zu EUR 200 Mio. in Höhe von bis zu 80 % von der Haftung freistellt (Risikoübernahme durch die KfW). Dies soll die Bereitschaft der Hausbanken und sonstigen Finanzierungspartner zur Gewährung von Krediten erhöhen.Neu ist auch, dass die Haftungsfreistellung nun erstmals auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 2 Mrd. eröffnet wird.
  2. KfW-Kredit für Wachstum Dieses bislang auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung begrenzte Kreditprogramm der KfW wird im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise temporär auf Kredite für Zwecke der allgemeinen Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittelkredite im Wege der Konsortialfinanzierung ausgeweitet. Eine Ausweitung des Programms erfolgt auch insoweit, als künftig Unternehmen mit Umsätzen bis zu EUR 5 Mrd. antragsberechtigt sind (bislang lag die Umsatzgrenze niedriger, nämlich bei EUR 2 Mrd.).Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen wird die anteilige Risikoübernahme durch die KfW auf bis zu 70 % erhöht, wodurch wiederum die Bereitschaft potentieller Konsortialbanken zur Gewährung individuell strukturierter Konsortialkredite erhöht werden soll. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung der Hausbank bzw. des Finanzierungspartners entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung. Konsortialbanken können sich darüber hinaus auch bilateral von der KfW refinanzieren lassen.Zu beachten ist allerdings, dass die KfW bestimmte Finanzierungsvorhaben generell von diesem Programm ausschließt. Dies gilt insbesondere für Sanierungsfälle.
  3. KfW-Sonderprogramme Darüber hinaus soll von der KfW je ein Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen vorbereitet und schnellstmöglich eingeführt werden, bei denen die KfW bei Betriebsmittelkrediten durch Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) in Höhe von bis zu 80 % und bei Investitionskrediten sogar in Höhe von bis zu 90 % die Kreditvergabebereitschaft der Hausbanken und sonstigen Finanzierungspartner erhöht. Diese in den kommenden Tagen und Wochen erst noch zu schaffenden neuen Sonderprogramme sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.Ziel der Regierung ist es damit, die Risikotoleranz der Hausbanken und Finanzierungspartner krisenadäquat zu erhöhen. Diese Sonderprogramme sollen auch für konsortiale Finanzierungsstrukturen in Anspruch genommen werden können.

Liquiditätssicherung durch Landesförderungen

Auf Landesebene werden ebenfalls Hilfsmaßnahmen über die Landesförderbanken in der Regel in Form von zinsvergünstigten Krediten mit Tilgungsaussetzungen für die ersten Jahre zur Verfügung gestellt. Wie im Fall der KfW-Förderprogramme muss der Unternehmer auch hier über seine Hausbank einen Antrag auf das Förderdarlehen stellen. In der Regel verlangt die Hausbank zudem eine Besicherung. Hat das Unternehmen selbst keine freien Sicherheiten mehr, kann das Förderdarlehen über eine Staatsbürgschaft besichert werden, wobei diese auch mit Kosten verbunden ist.

  1. Staatsbürgschaften für Förderkredite werden ausgeweitet Die Möglichkeiten für Unternehmen über die Bürgschaftsbanken der Länder, solche Bürgschaften zu erhalten werden für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler ausgeweitet. Statt bis EUR 1,25 Mio. werden Bürgschaften nun bis zu einem Betrag von EUR 2,5 Mio. gewährt und die Entscheidungsprozesse beschleunigt.Darüber hinaus soll der Anteil der Risikoübernahme durch die Bürgschaftsbanken von derzeit 50 % erhöht werden, um das Ausfallrisiko der Hausbank zu reduzieren und die Bereitschaft zur Kreditvergabe zu erhöhen.
  2. Bestehende Förderprogramme nutzen Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise kann laut den Landesförderbanken auch auf die bereits zur Verfügung stehenden Förderprogramme zurückgegriffen werden.Für Baden-Württemberg bietet die L-Bank beispielsweise den Liquiditätskredit zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe über die Hausbank an. Der Kredit ist in der Regel auf EUR 5 Mio. begrenzt und kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge möglich und der Kredit kann mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist kostenfrei möglich.Darüber hinaus stehen weitere Programme wie die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zur Verfügung, die aktuell jedoch nur von bestimmten Unternehmen für bestimmte Zwecke genutzt werden können, um beispielsweise Firmengründungen, Beteiligungen oder Investitionsmaßnahmen zu finanzieren.Vergleichbare Förderprogramme gibt es auch in den anderen Bundesländern. Je nach weiterer Entwicklung der Krise ist darauf zu hoffen, dass weitere Sonderprogramme aufgelegt oder die bestehenden Förderprogramme weiter ausgeweitet werden, um sie für Unternehmen zu öffnen, die bisher keinen Zugang zu einer entsprechenden Förderung hatten.
  3. Staatliche Beteiligungsgesellschaften können mit Eigenkapital helfen In einer Krisensituation können auch die staatlichen Beteiligungsgesellschaften unterstützen, indem sie sich mit einer Minderheitsbeteiligung oder eigenkapitalähnlichen Mitteln, typischerweise in Form von stillen Beteiligungen, an Unternehmen beteiligen.Diese Finanzierungsformen sind im Vergleich zu einem Darlehen jedoch vergleichsweise teuer, können aber ergänzend sinnvoll sein, um die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens zu stärken und damit die Finanzierungskonditionen zu verbessern.
  4. Härtefallfonds im Bund und in Bayern geplant Die Bundesregierung hat außerdem einen Härtefallfonds zur Krisenbewältigung in Aussicht gestellt. Einzelheiten sind derzeit noch im Gespräch.Die bayerische Landesregierung plant ihren Corona-Härtefallfonds mit einem Volumen von EUR 10 Mrd., um Soforthilfen zwischen EUR 5.000 und EUR 30.000 für Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern und bis zu 250 Mitarbeitern zu ermöglichen.

Fazit

 

Durch die neuen Programme der KfW und der Landesförderbanken soll die Kreditvergabebereitschaft der Hausbanken auch in den aktuellen schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden. Es bleibt allerdings nach derzeitiger Rechtslage dabei, dass bei der Vergabe solcher Kredite zumindest eine positive Fortbestehensprognose erforderlich ist, damit Kreditinstitute die Kredite gewähren dürfen. Es können sich aufgrund der Unwägbarkeiten der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung im Einzelfall naturgemäß Schwierigkeiten bei der Begründung der Fortbestehensprognose ergeben. Die vom Gesetzgeber intendierte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dürfte hieran nichts ändern.

 

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