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Überarbeitete ESRS Exposure Drafts: Mehr Klarheit und Struktur für die Praxis

Fachbeiträge
Überarbeitete ESRS Exposure Drafts: Mehr Klarheit und Struktur für die Praxis

Mit der am 31. Juli 2025 durch die EFRAG vorgelegte Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS Exposure Drafts) verfolgt die Europäischen Kommission das Ziel, die Anwendung der Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive zu vereinfachen und zugleich präziser zu gestalten. Damit ist die European Financial Reporting Advisory Group der formellen Anfrage der Europäischen Kommission nachgekommen, die Standards für die Praxis verständlicher und leichter anwendbar zu machen.

Der Entwurf befindet sich noch bis zum 29. September 2025 in der Konsultation. Im November soll die finale Fassung an die Europäische Kommission übermittelt werden.

Im Vergleich zu den ursprünglichen ESRS-Standards werden insbesondere die folgenden Erleichterungen durch die Exposure Drafts umgesetzt:

Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse

Der überarbeitete Standard erlaubt wahlweise einen „Top-down“ oder „Bottom-up“ Ansatz zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse. Der neue „Top-down“ Ansatz beginnt die Bewertung auf Themenebene, etwa anhand des Geschäftsmodells, der Wertschöpfungskette oder strategischer Prioritäten. Themen, die klar wesentlich oder unwesentlich sind, können direkt eingeordnet werden. Eine Detailanalyse auf Ebene einzelner Impacts, Risiken und Chancen ist nur bei Unsicherheit nötig. Der „Bottom up“ Ansatz startet dagegen auf Ebene der IROs und führt bei Bedarf zu ihrer Bündelung in Themen.

Deutliche Reduzierung von Angabepflichten

Die EFRAG hat in der Überarbeitung der ESRS den Berichtsumfang deutlich eingekürzt. So sind die berichtspflichtigen Datenpunkte, die sich aus den Standards ergeben um knapp 60 reduziert worden. Die reine Länge der Standardtexte ist um 55 Prozent verkürzt worden. 

Damit sollen die ESRS leichter umsetzbar werden, vor allem für Unternehmen, die erst in den kommenden Jahren in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.

Verbesserungen der Lesbarkeit, Verringerung der Komplexität und Bündelung von Angabepflichten

Alle verpflichtenden Angaben sind nun im Hauptteil der Standards gebündelt und jeweils klar als berichtspflichtiger Datenpunkt ausgewiesen. Ergänzend dazu stehen die Anwendungshinweise unter den jeweiligen Datenpunkten als methodische Leitlinien, die konkrete Hilfestellung bei der Aufbereitung bieten und eine teilweise Flexibilität in der Darstellung zulassen.

Unternehmen dürfen nun dem Nachhaltigkeitsbericht ein Executive Summary mit den Kernaussagen zu wesentlicher Umwelt, Sozial und Governance Themen voranstellen. 

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