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Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Neue Impulse für den Justizstandort Deutschland
Schiedsverfahren stehen für Vertraulichkeit und Effizienz. Internationale Verfahren, digitale Arbeitsweisen und der zunehmende Wettbewerb zwischen Rechtsstandorten haben die Praxis jedoch spürbar verändert. Mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 27. Januar 2026 greift der Gesetzgeber diese Entwicklungen jetzt auf und setzt gezielte Impulse für einen modernen und international wettbewerbsfähigen Schiedsstandort Deutschland. Bis Ende Februar 2026 können Akteure zu dem Entwurf für eine Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts Stellung nehmen.
Warum ist eine Reform des Schiedsverfahrensrechts erforderlich?
Das geltende Schiedsverfahrensrecht im Zehnten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) stammt im Kern aus dem Jahr 1997. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert: Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten nehmen zu, digitale Kommunikationsformen sind heute Standard, und andere Schiedsstandorte haben ihre Verfahrensordnungen bereits modernisiert. Deutschland zieht jetzt nach. Schon die Vorgängerregierung hatte einen Reformentwurf erarbeitet, der jedoch infolge des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet werden konnte. Der nun vorgelegte Referentenentwurf knüpft an diese Vorarbeiten an. Er ergänzt das zum 1. April 2025 in Kraft getretene Justizstandort-Stärkungsgesetz und verfolgt das Ziel, die Attraktivität des Schiedsstandorts Deutschland weiter zu erhöhen.
Die geplanten Neuerungen im Überblick:
- Stärkung digitaler Verfahren: Der Entwurf stellt ausdrücklich klar, dass Schiedsverhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden können. Auch der Erlass elektronischer Schiedssprüche wird unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zugelassen.
- Flexibilisierung der Formvorschriften: Schiedsvereinbarungen sollen künftig technologieoffen geschlossen werden können. Das bislang sehr formale Schriftformerfordernis wird zugunsten moderner Kommunikationsformen geöffnet. Erforderlich bleibt jedoch, dass die Schiedsvereinbarung in einer Form dokumentiert ist, die einen späteren Zugriff auf ihren Inhalt ermöglicht.
- Internationalisierung staatlicher Gerichtsverfahren: In schiedsverfahrensbezogenen Verfahren vor staatlichen Gerichten soll Englisch als Verfahrenssprache zugelassen werden können. Dies betrifft vor allem Verfahren vor Commercial Courts sowie – nach Maßgabe einer Ermessensentscheidung – auch vor dem Bundesgerichtshof.
- Mehr Transparenz: Schiedssprüche sollen unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht werden, sofern die Parteien nicht widersprechen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungsinteressen bleibt dabei strikt gewahrt. Dies erhöht die Transparenz und die Möglichkeit der Rechtsfortbildung.
- Effizienzsteigerung: Die gerichtlichen Unterstützungs- und Kontrollverfahren, insbesondere bei der Aufhebung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, werden verfahrensrechtlich präzisiert, ohne den bewährten engen materiellen Prüfungsmaßstab zu verändern. Damit wird verhindert, dass staatliche Gerichte faktisch zu einer zweiten Tatsacheninstanz werden.
Bedeutung für die Praxis
Für die schiedsrechtliche Praxis ist der Reformentwurf von erheblicher Bedeutung. Er sichert zentrale Entwicklungen der Schiedsgerichtsbarkeit rechtlich ab und reduziert bestehende Unsicherheiten. Die ausdrückliche Zulassung digitaler Verfahrensformate schafft Klarheit für eine Praxis, die Videoverhandlungen und elektronische Kommunikation bereits seit Jahren nutzt. Zugleich erleichtert die Möglichkeit englischsprachiger Verfahren vor staatlichen Gerichten die Durchführung internationaler Schiedsverfahren erheblich, indem Medien- und Sprachenbrüche vermieden und Verfahren effizienter ausgestaltet werden. Insgesamt erhöht der Gesetzentwurf die Rechtssicherheit, Effizienz und internationale Anschlussfähigkeit von Schiedsverfahren mit deutschem Schiedsort.
Fazit
Der Referentenentwurf stellt einen konsequenten und folgerichtigen Schritt zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts dar. Besonders die Öffnung für digitale Verfahrensformate und englischsprachige Gerichtsverfahren stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Justizstandorts Deutschland. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt gleichwohl aufmerksam zu begleiten, insbesondere mit Blick auf die praktische Umsetzung und mögliche Auswirkungen auf bestehende Schiedsvereinbarungen.
Autorinnen: Dr. Maike Huneke, Judith Meyer zu Uptrup