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„Mängelmelder Post“ als Grundlage für Konzeptabfragen bei Postvergaben
Am 8. Oktober 2025 hat die Bundesnetzagentur die Pilotphase des Mängelmelders Post gestartet. Über das neue Online-Portal können Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen Mängel bei der Postversorgung melden – etwa bei der Zustellung von Briefen und Paketen oder bei der Verfügbarkeit von Filialen und Packstationen.
Ziel ist es, schwerwiegende, wiederholte oder anhaltende Mängel frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf behördlich zu reagieren.
Die Plattform erfüllt die Vorgaben des Postgesetzes (§ 33 PostG) und bietet eine strukturierte Eingabemaske für Produkt und Problem. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu Beschwerden und deren Ursachen.
Hinweis: Einzelne Vertragsprobleme – etwa beschädigte oder verlorene Sendungen – müssen weiterhin direkt mit dem jeweiligen Postdienstleister geklärt werden.
Der Mängelmelder ist erreichbar unter: www.bundesnetzagentur.de/post-beschwerde
Cleverer Einsatz des „Mängelmelder Post“ in Konzeptbewertungen bei Vergabeverfahren
Bei der Vergabe von Postdienstleistungen reicht es nicht aus, nur den Preis zu bewerten. Qualitative Kriterien sind ebenso wichtig – insbesondere wegen der Bedeutung der Dienstleistung für Verwaltung und Bürger sowie der sensiblen Daten, die postalisch übermittelt werden.
Ein durchdachtes Konzept zur Qualitätssicherung ist entscheidend. Der „Mängelmelder Post“ kann dabei als innovatives Werkzeug dienen. Die veröffentlichten Statistiken liefern eine fundierte Grundlage für die Ausgestaltung qualitativer Zuschlagskriterien – etwa für das Konzept zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement. Sie zeigen, welche Mängel häufig auftreten, wo es wiederholt Probleme gibt und wie sich die Beschwerdelage entwickelt. Diese Daten helfen, Schwachstellen gezielt zu adressieren und das Konzept evidenzbasiert auszurichten.
Fazit
Die Erkenntnisse aus dem Mängelmelder ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern, aktuelle Problemfelder im Postsektor gezielt aufzugreifen. Bieter müssen in ihren Konzepten darlegen, wie sie erkannte Schwächen durch interne Prozesse beheben. Diese Konzepte werden Vertragsbestandteil. So entsteht ein wirksames Instrument, um die im Vergabeverfahren versprochene Qualität auch in der Leistungserbringung einzufordern. Voraussetzung dafür ist eine kluge Verfahrenskonzeption bereits vor Ausschreibungsbeginn.