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Ist eine Referenz ohne Referenzgeber ausreichend?
In ihrem Beitrag auf ibr-online analysiert Valeska Pfarr eine Entscheidung der VK Berlin (Beschluss vom 24.01.2025 – VK B 1-20/21), die klärt, ob eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen als Referenzen genügen können, wenn kein Auftraggeber vorhanden ist.
Ausgangspunkt war eine Ausschreibung zum Betrieb von Corona-Testzentren. Der Auftraggeber hatte Referenzen aus eigenwirtschaftlichem Betrieb nicht akzeptiert, da diese nicht im Rahmen eines „Auftrags“ erbracht wurden. Die VK Berlin sah das anders: Da § 46 Abs. 3 VgV den Begriff „Referenz“ nicht legaldefiniert und die Unterlagen keinen Hinweis auf eine Beschränkung auf Liefer- oder Dienstleistungsaufträge enthielten, komme es aus Sicht eines objektiven Bieters auf die tatsächlich erbrachte Leistung an – unabhängig vom rechtlichen Konstrukt.
Im Praxishinweis weist Valeska Pfarr allerdings darauf hin, dass diese Sichtweise europarechtlich wie nationalrechtlich nicht zwingend trägt. Richtlinie und Gesetz gehen vom Vorliegen eines Auftraggebers aus, sodass eine vollständig eigenwirtschaftlich erbrachte Leistung ohne Referenzgeber grundsätzlich nicht ausreicht. Eine Öffnung zugunsten solcher Leistungen sei nur möglich, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen klarstellt.