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Geplante Änderung des Produkthaftungsrechts – was Unternehmen schon jetzt beachten sollten
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Die Reform setzt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie um und muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese umfassende Neuregelung betrifft nahezu alle Unternehmen und stellt die Produkthaftung auf eine moderne Grundlage für das digitale Zeitalter.
Die fünf wesentlichen geplanten Änderungen im Überblick
Produkthaftung auch für Software und KI-Systeme
Künftig soll Software generell der Produkthaftung unterfallen – unabhängig davon, wie sie bereitgestellt oder genutzt wird. Dies umfasst explizit auch KI-Systeme und betrifft beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge oder smarte Haushaltsgeräte. Lediglich Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt wird, bleibt ausgenommen. Diese Erweiterung der Produkthaftung reagiert auf die zunehmende Digitalisierung und die wachsende Bedeutung von Software für die Produktsicherheit.
Haftung bei Produktumgestaltungen
Wer Produkte nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich umgestaltet – etwa durch Upcycling oder erhebliche Modifikationen –, soll künftig als Hersteller haften. Diese Regelung passt das Recht an die Praxis der Kreislaufwirtschaft an und stellt sicher, dass auch umgestaltete Produkte den gleichen Sicherheitsstandards unterliegen.
Erweiterter Kreis der Haftungsadressaten
Bei Herstellern außerhalb der EU sollen künftig zusätzlich Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und auch Betreiber von Online-Plattformen haften. Letztere können dann in Anspruch genommen werden, wenn Verbraucher aufgrund der Darstellung auf der Plattform davon ausgehen können, dass das Produkt von der Plattform selbst oder einem ihrer Aufsicht unterstehenden Anbieter stammt. Dies soll einem Geschädigten die Durchsetzung von Ansprüchen in globalen Wertschöpfungsketten erheblich erleichtern.
Wegfall von Haftungsbegrenzungen
Die bisherige Haftungshöchstgrenze von EUR 85 Mio. für Personenschäden, die durch gleiche Produkte mit demselben Fehler verursacht wurden, soll nach dem Gesetzentwurf entfallen. Auch die Selbstbeteiligung des Geschädigten bei Sachschäden von EUR 500,00 soll in Zukunft wegfallen. Diese Maßnahmen sorgen dafür, das Schutzniveau für geschädigte Personen zu erhöhen. Gleichzeitig steigt für die betroffenen Unternehmen das Risiko, weil ein möglicher Schaden im Rahmen der Produkthaftung nicht mehr begrenzt sein wird.
Beweiserleichterungen für Geschädigte
Die größte praktische Auswirkung für Unternehmen: Geschädigte sollen erhebliche Beweiserleichterungen erhalten. Bei festgestelltem Produktfehler soll künftig vermutet werden, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit eingetretenen Schäden besteht, wenn dieser Zusammenhang typischerweise gegeben ist. Zudem müssen Unternehmen auf gerichtliche Anordnung Beweismittel offenlegen, wobei Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen effektiv geschützt bleiben sollen.
Was können Unternehmen schon jetzt tun?
- Produktprüfung: Überprüfen Sie schon jetzt Ihre gesamte Produktpalette, insbesondere Softwarekomponenten und KI-Anwendungen, auf die bevorstehende Ausweitung der Haftungsrisiken.
- Lieferkettenmanagement: Dokumentieren Sie Ihre Lieferketten sorgfältig und klären Sie die Haftungsverteilung mit Ihren Partnern.
- Vertragliche Gestaltung: Passen Sie Ihre Verträge mit Lieferanten, Kunden und Plattformbetreibern rechtzeitig an die neuen Haftungsregeln an.
- Dokumentation: Optimieren Sie Ihre Qualitätsdokumentation und Risikomanagement-Systeme für den Fall von zukünftigen gerichtlichen Beweisanordnungen.
- Versicherungsschutz: Prüfen und erweitern Sie Ihre Produkthaftpflichtversicherungen auf die bevorstehende Ausweitung der Risiken, insbesondere im digitalen Bereich sowie hinsichtlich des Deckungsumfangs.
- Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere in Entwicklung, Produktion und Vertrieb, für die zukünftig verschärften Haftungsanforderungen.
Fazit
Auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht beschlossen ist, ist die frühzeitige Vorbereitung auf diese Reform entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung des Gesetzentwurfs nutzen, um ihre Prozesse entsprechend anzupassen.