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EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen

Öffentliche Hand

ibr-online

EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen

In ihrem Beitrag auf ibr-online erläutert Beatrice Fabry das Urteil des EuGH vom 15.01.2026 (C-692/23), das die Berechnung der 80%-Wesentlichkeitsgrenze bei Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen präzisiert.

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere niederländische Gemeinden die Hausmüllentsorgung ohne Ausschreibung an eine gemeinsam kontrollierte Gesellschaft vergeben. Diese war Mutterunternehmen eines Konzerns, dessen Tochtergesellschaften teilweise auch außerhalb der von den kommunalen Anteilseignern übertragenen Aufgaben tätig waren. Streitig war, ob bei der umsatzbezogenen Prüfung der 80%-Quote ausschließlich auf den Umsatz der beauftragten Gesellschaft oder auf den konsolidierten Konzernumsatz abzustellen ist. Der EuGH stellte klar, dass bei bestehender Konsolidierungspflicht nach der Richtlinie 2013/34/EU der konsolidierte Umsatz maßgeblich ist. Vergaberechtlich entscheidend sei die wirtschaftliche Einheit des Konzerns, nicht die formale gesellschaftsrechtliche Struktur.

Im Praxishinweis betont Beatrice Fabry, dass die Entscheidung konzerninterne Gestaltungen in den Fokus rückt. Öffentliche Auftraggeber müssen künftig sorgfältig prüfen, welche Umsätze in die 80%-Berechnung einzubeziehen sind und ob diese aus betrauten Tätigkeiten oder aus Marktaktivitäten stammen. Nicht jeder konsolidierte Umsatz ist automatisch inhouse-schädlich, maßgeblich bleibt die Herkunft der Tätigkeit. Gerade bei komplexen Beteiligungsstrukturen im öffentlichen Sektor ist daher eine fundierte Einzelfallprüfung unerlässlich.

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