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Der neue Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: Was regelt er zu Beschaffungen?
Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen enthält mehrere Maßnahmen, die die öffentliche Beschaffung in Baden-Württemberg spürbar beeinflussen können. Viele der angekündigten Vorhaben folgen bereits erkennbaren Trends aus anderen Bundesländern; einige setzen jedoch neue Akzente, die für Vergabestellen auf Landes- und kommunaler Ebene unmittelbar relevant sind.
Mehr Flexibilität durch höhere Wertgrenzen
Die EU-Schwellenwerte liegen nicht im Einflussbereich des Landes. Für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte (216.000 für Liefer- und Dienstleistungen, 5,4 Mio. für Bauleistungen) sollen die Vorgaben jedoch flexibilisiert werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Wertgrenzen „bis zu den europarechtlich möglichen Schwellenwerten“ auszuschöpfen. Für die Praxis bedeutet das: Unterhalb der EU Schwellenwerte gewinnen Auftraggeber deutlich mehr Spielraum bei der Wahl der Verfahrensart. Vermutlich werden Kommunen und Landesbehörden zwischen öffentlicher Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe künftig frei wählen können. Dies eröffnet die Möglichkeit, formale Verfahren zu reduzieren und Beschaffungen effizienter abzuwickeln.
Entbürokratisierung bei Fördermitteln
Der Vertrag verfolgt einen klaren Entlastungsansatz im Förderwesen. So ist vorgesehen, Verwendungsnachweisprüfungen zu vereinfachen; konkret heißt es, dass bei Kommunen keine Verwendungsnachweisprüfung mehr stattfinden soll, „es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass zur Überprüfung.“ Damit werden geförderte Beschaffungen künftig nicht mehr in jedem Detail durch den Fördermittelgeber geprüft. Für kommunale Vergabestellen dürfte dies eine spürbare Reduktion administrativer Lasten bedeuten; die Kontrolle durch die Gemeindeprüfanstalt bleibt jedoch bestehen, sodass die interne Nachweisführung weiterhin erforderlich ist.
Digitalisierung: E-Vergabe, zentrale IT Beschaffung und digitale Souveränität
Digitalisierung ist ein wiederkehrendes Thema im Vertrag. Baden-Württemberg will die Einführung einer bundesweiten E-Vergabeplattform unterstützen und sich an der Entwicklung des „Digitalen Marktplatzes Deutschland“ beteiligen. Parallel dazu ist die Etablierung einer zentralen IT-Beschaffung für das Land vorgesehen, was auf eine verstärkte Nutzung von Rahmenverträgen und gebündelten Beschaffungen hindeutet. Gleichzeitig soll die digitale Souveränität als zentrales Beschaffungskriterium verankert werden, um staatliche Unabhängigkeit und den Schutz sensibler Daten zu stärken. Dieser Schwerpunkt auf Sicherheit und Unabhängigkeit kann an einzelnen Stellen mit dem Grundsatz der Produktneutralität in Spannung geraten. Für Vergabestellen heißt das, dass IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen frühzeitig in der Leistungsbeschreibung sowie in Eignungs- und Zuschlagskriterien zu berücksichtigen sind.
Bauen und Infrastruktur: Standardisierung, serielle Verfahren und Musterplanungen
Im Bausektor setzt die Koalition auf Standardisierung und beschleunigte Realisierung. Geplant sind kombinierte Planungs- und Bauvergaben auf Basis funktionaler Standards, die standardisierte Gebäude schneller ermöglichen sollen. Ergänzend sollen Anmietung und Kauf von Bestandsgebäuden für Standardnutzungen stärker genutzt werden; dies kann in Einzelfällen die Durchführung vergaberechtlicher Investorenauswahlverfahren erforderlich machen. Die Praxis zeigt: Solche Beschaffungsmodelle bringen für die öffentliche Hand häufig große Effekte bei Kosten- und Terminsicherheit.
Die Landesbauverwaltung soll stärker nach funktionalen Anforderungen organisiert werden, was Spezialisierung und Effizienzgewinne verspricht. Weniger die regionale Zuständigkeit entscheidet folglich künftig über die Begleitung eines Bauvorhabens als vielmehr das spezifische Knowhow in Bezug auf die jeweilige Nutzungsart des Gebäudes.
Für Kommunen ist besonders die Ankündigung relevant, bei geförderten Projekten wie beispielsweise Feuerwehrhäusern durch Musterplanungen für serielles und systematisiertes Bauen unterstützt zu werden. Hierdurch können sich sowohl im Planungsprozess als auch in der Bauausführung positive finanzielle und zeitliche Auswirkungen ergeben, wodurch die Förderung des Landes einen zusätzlichen „Booster“ erhält.
Auch im Straßenbau sollen serielle Bauweisen und Sammelausschreibungen, etwa für Brücken, verstärkt zum Einsatz kommen.
Fazit
Der Koalitionsvertrag nutzt die auf Landesebene bestehenden Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um öffentliche Beschaffungsprozesse zu optimieren. In der Summe bietet der Koalitionsvertrag Potenzial für schnellere, wirtschaftlichere und digitalere Beschaffungen. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Für die Kommunen und ihre Spitzenverbände lohnt es sich, die Entwicklung aktiv zu begleiten, damit sie schnell und praxistauglich erfolgt.