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AGB-Reform in Sicht: Mehr Freiheit für (große) Unternehmen?

Fachbeiträge
AGB-Reform in Sicht: Mehr Freiheit für (große) Unternehmen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für viele nur als Kleingedrucktes. Tatsächlich kann jede vorformulierte Vertragsklausel AGB sein. AGB sind deshalb ein zentrales Thema in der Vertragsgestaltung von Unternehmen. Allerdings unterliegen AGB strengen gesetzlichen Regeln. Um der Vertragsfreiheit wieder mehr Geltung zu verschaffen, plant die Bundesregierung eine Reform des AGB-Rechts.
 

Was ist der Knackpunkt bei AGB?

AGB unterliegen der sog. AGB-rechtlichen Kontrolle. Der Gedanke ist, dass AGB dem Vertragspartner einseitig und ohne Verhandlungsmöglichkeit vorgeben werden, weshalb der Vertragspartner vor einer unangemessenen Benachteiligung geschützt werden soll. Das Gesetz unterscheidet zwar zwischen Verträgen mit Verbrauchern (B2C) und solchen zwischen Unternehmern (B2B). In der Praxis aber verwischen die Grenzen: Die Gerichte wenden auch zwischen Unternehmen einen strengen Maßstab an.

Die Folge: Viele Klauseln scheitern in der Praxis an den AGB-rechtlichen Vorgaben und sind unwirksam, auch in B2B-Verträgen. Die Vertragsfreiheit ist in AGB stark eingeschränkt. 
 

Was plant die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften […] darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.“ Das bedeutet: Wenn große Unternehmen untereinander AGB verwenden, soll künftig eine größere Gestaltungsfreiheit gelten als bisher.

Der Koalitionsvertrag bleibt vage. Konkrete Änderungsvorschläge fehlen. Es bleibt somit offen, wie und in welchem Umfang die Reform tatsächlich umgesetzt wird, etwa indem (bestimmte) Unternehmen generell vom Anwendungsbereich der AGB-Rechts ausgenommen werden (vgl. § 310 BGB) oder indem ein abgeschwächter Prüfungsmaßstab eingeführt wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Reform umfangreich ausfällt. Denn schon seit langem wird in der Fachliteratur Kritik am AGB-Recht im Bereich B2B geäußert.
 

Wen betrifft die Reform?

Stand heute sollen offenbar nur große Kapitalgesellschaften von der Reform profitieren. Das sind Unternehmen, die wenigstens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • mindestens 25 Millionen Euro Bilanzsumme,
  • mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz,
  • mindestens 250 Beschäftigte.

Nicht umfasst sollen kleine und mittlere Unternehmen sein. Dies ist zweischneidig. Einerseits mögen kleine und mittlere Unternehmen schutzbedürftig gegenüber großen Kapitalgesellschaften sein („David gegen Goliat“ bei Vertragsschluss). Andererseits gilt der Gedanke der Privatautonomie auch für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem wäre es für große Kapitalgesellschaften wünschenswert, wenn sie ihren neuen Gestaltungsspielraum nutzen können ohne unterschiedliche Vertragsdokumente verwenden zu müssen, nämlich je nachdem, ob der Vertragspartner ebenfalls eine große Kapitalgesellschaft ist oder ein kleines oder mittleres Unternehmen. 
 

Fazit

Die geplante Reform kann Unternehmen mehr Vertragsfreiheit verschaffen. Doch viele Fragen bleiben offen – etwa zur konkreten Ausgestaltung oder zum Anwendungsbereich.

Schon heute sind AGB ein rechtliches Minenfeld. Daran wird sich so schnell nichts ändern. Ob bestehende Klauselwerke weiterhin rechtssicher sind, welche Änderungen durch die Reform sinnvoll werden und wie sich bereits bestehende oder neue Gestaltungsfreiräume sicher nutzen lassen: Wir unterstützen Sie gerne – jetzt und mit Blick auf kommende gesetzliche Änderungen.

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