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Privates Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben beraten wir Mandanten individuell in allen Projektphasen und übernehmen dabei insbesondere folgende Leistungen:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen, einschließlich Schiffsbauverträgen
  • Sicherung und Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Umfassende Betreuung während der Bauabwicklung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Prozessführung, einschließlich selbständigem Beweisverfahren

Architektenrecht

Im Bereich des Architektenrechts unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Architektenverträgen
  • Honorar- und Haftungsfragen