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Kartellrecht

Das Kartellrecht betrifft nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand
und Unternehmen der öffentlichen Hand. Für Unternehmen aller Größenordnungen wurden die kartellrechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren wesentlich verschärft. Die Schwerpunkte unserer Beratung im Kartellrecht sind:

Fusionskontrolle

  • Prüfung der Anmeldepflicht von Fusionen und Zusammenschlüssen
  • Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
    - beim Bundeskartellamt oder
    - bei der Europäischen Kommission und Begleitung des behördlichen Verfahrens
  • Koordinierung paralleler Zusammenschlusskontrollverfahren in mehreren
    Ländern
  • Beiladung von Wettbewerbern zu Zusammenschlusskontrollverfahren
  • Rechtsmittel gegen Freigabe- und Untersagungsverfügungen

Kooperation von Wettbewerbern

  • Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Wettbewerbern,
    z. B. von Einkaufsgemeinschaften etc.
    Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen,
    Spezialisierungsvereinbarungen

Vertriebskartellrecht

  • Kartellrechtskonforme Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Ausgestaltung von Vertragshändler- und Handelsvertreterverträgen etc.

Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

  • Vertretung von Beschuldigten/Betroffenen vor nationalen und europäischen
    Kartellbehörden und -gerichten in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
  • Vertretung in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen

Missbrauchskontrolle / Diskriminierungsverbot

  • Beurteilung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
  • Prüfung der Einhaltung der Verhaltensanforderungen für marktbeherrschende
    Unternehmen

Kartellrechts-Compliance

  • Aufdeckung kartellrechtlicher Risikopotenziale in Unternehmen
  • Etablierung eines präventiven Systems, um Kartellrechtsverstöße und
    Bußgeldrisiken zu vermeiden
  • Konzeption und Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen etc.